| Aktuelle Mitteilungen zum Vergaberecht Ein Service der Mandaport GmbH |
| 21.08.11 | |||
| Neue Richtlinie zur Vergabe im Sicherheits- und Verteidigungsbereich | |||
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| Mit der Richtlinie 2009/81 erließ die EU spezielle Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Deutschland hatte zwei Jahre lang Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Die Frist zur Umsetzung ist am 21.08.2011 abgelaufen, die Umsetzung erfolgt somit verspätet. Geplant ist nunmehr eine Umsetzung zum 01.01.2012. Ein Grund für die Verspätung ist sicherlich die Komplexität des Themas. Juristisch hat dies jedoch zur Folge, dass die Vorschriften der RL 2009/81 unmittelbar gelten, soweit diese hinreichend bestimmt sind und keinen Ermessenspielraum mehr eröffnen. Dies hat das für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträge zuständige Ministerium, das BMWi, zum Anlass genommen, ein 17-seitiges Rundschreiben (vom 26.07.2011) zu verfassen, an welchem sich öffentliche Auftraggeber nun orientieren mögen. Das für die Vergabe von Bauaufträgen zuständige BMVBS hat seinerseits einen Runderlass vom 26.07.2011 zu dem Thema erlassen. Wie sieht nun die aktuelle Umsetzungslage aus? Bislang liegen zwei Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung vor. Die Umsetzung soll danach vor allem durch Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Einführung einer Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) erfolgen. Außerdem sind Anpassungen an der noch jungen Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung (VgV) vorgesehen. Konkrete Textvorschläge zur VgV-Überarbeitung liegen, soweit ersichtlich, noch nicht vor. | |||
| [Zur Verfügung gestellt von Dr. Roderic Ortner, BHO Rechtsanwälte] | |||
| 20.08.2011 | |||
| Kaum zu glauben: Und schon wieder eine neue VgV | |||
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| Vor noch nicht allzu langer Zeit, am 12.05.2011, bescherte uns der Gesetzgeber eine neue VgV. Offenbar wurde ihm langweilig, so dass es seit heute eine abermalige Novellierung gibt. Und wieder ist damit die dtv Textausgabe des Beck-Verlages zum Vergaberecht veraltet. Kernpunkt der Novellierung ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung: Künftig soll in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden. | |||
| [Zur Verfügung gestellt von Dr. Roderic Ortner, BHO Rechtsanwälte] | |||
| 12.05.2011 | |||
| Und schon wieder eine neue VgV | |||
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| Im letzten Jahr traten die neue VgV, VOL/A, VOB und VOF in Kraft. Nun mussten die SektVO und die VgV erneut angepasst werden und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge. In der VgV ist eine weitere Neuerung hinzugekommen, die für die Auftraggeber durchaus zur Kenntnis zu nehmen sein sollte: Nach § 4 Abs. 2 VgV sind bei sog. nachrangigen Dienstleistungen nach Anlage I Teil B nur die § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anzuwenden. Das bedeutet also eine Art Vergaberecht light auf EU-Ebene. Es entfällt insbesondere die Pflicht einer EU-weiten Bekanntmachung und die strengen Fristen des § 12 EG VOL/A sind ebenfalls nicht anzuwenden. Es lohnt sich also für öffentliche Auftraggeber zu prüfen, ob ein Dienstleistungsauftrag hierunter fällt. Etwas kurios anmuten mag, dass die VOL/A 1. Abschnitt anzuwenden ist, obwohl es sich um einen EU-Auftrag handelt und dann selbstverständlich auch das GWB gilt, insbesondere die Informationspflicht nach § 101 a GWB sowie der Rechtsschutz. Weiterer Hinweis: Die Dienstleistung könnte auch in die VOF fallen – dies sollte stets parallel geprüft werden. | |||
| [Zur Verfügung gestellt von Dr. Roderic Ortner, BHO Rechtsanwälte] | |||
| 11.06.2010 | |||
| Das "neue" Vergaberecht tritt in Kraft! | |||
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| Gestern wurde im Bundesgesetzblatt endlich die neue VgV veröffentlicht. Das Warten hat ein Ende! Damit treten heute die neue VOL/A, VOF und VOB in Kraft, es gilt das neue Vergaberecht. Es gibt einige wichtige Änderungen, etwa den Grundsatz der Eigenerklärungen und die gesetzliche Möglichkeit für die Vergabestellen, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzuverlangen, die Pflicht, eine Nachweisliste dem Vergabeunterlagen beizufügen und anderes. Eines ist klar: Für die Bieter wird damit der administrative Aufwand geringer und sie müssen nicht mehr so schnell wie zuvor befürchten, wegen eines fehlenden Nachweises ausgeschlossen zu werden. | |||
| [Zur Verfügung gestellt von Dr. Roderic Ortner, BHO Rechtsanwälte] | |||
| 28.03.2010 | |||
| Bundesrat lehnt VgV in einigen Punkten ab – Reform muss warten | |||
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| Der Bundesrat hat am 26.03.2010 über die VgV abgestimmt und dabei 12 von 16 Änderungsvorschläge akzeptiert (siehe www.vergabeblog.de). Das bedeutet, dass die VOL/A 2009, VOB/A 2009 und VOF 2009 vorerst noch nicht wie erwartet in Kraft treten! Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Vergaberechtsreform noch in den nächsten sechs Monaten endgültig auf den Weg gebracht wird, da die nicht akzeptierten Änderungsvorschläge keine gravierenden Ablehnungsgründe enthalten. | |||
| [Zur Verfügung gestellt von Dr. Roderic Ortner, BHO Rechtsanwälte] | |||
| 14.02.2010 | |||
| Unverzüglichkeitserfordernis für Rüge Gemeinschaftsrechtswidrig! | |||
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| Das Unverzüglichkeitserfordernis für vergaberechtliche Rügen nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist wohl gemeinschaftsrechtswidrig
– so jedenfalls die allgemeine Auffassung in der deutschen Literatur als Reaktion auf die Entscheidungen des EuGH vom
28.01.2010 - Rs. C-456/08 und vom 28.01.2010 - Rs. C-406/08. Wie gelangt man zu dieser Einschätzung, wo es vor dem EuGH doch gar nicht um unsere deutsche Rügefrist ging? Der EuGH hatte in der Rs. C-406/08 nämlich über eine ähnliche britische Vorschrift zu entscheiden, welche allerdings bestimmt dass ein Nachprüfungsverfahren "unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach dem Eintreten des ersten Grundes" einzuleiten ist. Der EuGH entschied in Rn. 43, dass die Rechtsmittelrichtlinie einer "nationale Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, auf deren Grundlage ein nationales Gericht einen Nachprüfungsantrag, der auf die Feststellung eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder auf die Erlangung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen diese Vorschriften gerichtet ist, in Anwendung des nach Ermessen beurteilten Kriteriums der Unverzüglichkeit der Verfahrenseinleitung wegen Fristversäumnis zurückweisen kann." Das Rügeerfordernis darf also nicht dazu führen, dass die rechtliche Überprüfung eines Vergaberechtsverstoßes unangemessen verkürzt wird. Dies gebietet der Effektivitätsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts. Grund hierfür sei, dass der Begriff "Unverzüglichkeit" zu unbestimmt sei. Dieses Ergebnis ist durchaus auf § 107 Abs. 3 GWB übertragbar, da auch dort keine feste Frist steht, sondern auf die Unverzüglichkeit Bezug genommen wird. In der Tat ist es unbestritten so, dass die Rechtsprechung in Deutschland uneinheitlich ist, was noch als "unverzüglich" gilt. Insofern ist § 107 Abs. 3 GWB mit guten Gründen als gemeinschaftsrechtswidrig anzusehen. Was das bedeutet, sagt der EuGH in Rn. 49 des Urteils: "Können die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Richtlinie 89/665 ausgelegt werden, muss das nationale Gericht sie jedenfalls unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Santex, Randnr. 64, und Lämmerzahl, Randnr. 63)." Um dieses Rechtsvakuum aufzufangen ist in der Praxis zu empfehlen, in der Bekanntmachung und in den Vertragsunterlagen die "Unverzüglichkeit" zu konkretisieren, also etwa eine bestimmte Frist anzugeben, in welcher der Fehler zu rügen ist. |
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| [Zur Verfügung gestellt von Dr. Roderic Ortner, BHO Rechtsanwälte] | |||
| 27.01.2010 | |||
| Neues Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten | |||
|---|---|---|---|
| Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung zugestimmt. Der Verordnungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Damit steht die Anwendung der neuen VOL/A, VOB/A und VOF, die längst im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, kurz bevor. | |||
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| 12.12.2009 | |||
| Konjunkturpaket II führt nicht zur Erleichterung bei oberschwelligen Vergaben! | |||
|---|---|---|---|
| In der Praxis lässt sich zunehmend beobachten, dass die Möglichkeiten zur Vereinfachung des Vergaberechts auf Grundlage der
Konjunkturpakete I und II auch auf Vergaben angewendet werden, die oberhalb der Schwellenwerte liegen. Dies jedoch ist ein
grober Vergabefehler! Es ist nochmals klarzustellen, dass die Bundesregierung keine Ausnahmen von der Anwendung des Kartellvergaberechts ("Vergaben oberhalb der Schwellenwerte") bestimmen kann. Die Bundesregierung hat nur die Kompetenz, Ausnahmen in Bezug auf das Haushaltsrecht („Vergaben unterhalb der Schwellenwerte“) zu erlassen. Aussagen der Bundesregierung zu Vergabeverfahren im Rahmen der Konjunkturpakete I und II haben daher keine Aussagekraft für Beschaffungen, die unter das Kartellvergaberecht fallen. In Bezug auf das Kartellvergaberecht ist allein der Europäische Rat oder, soweit hierzu ermächtigt, die Europäische Kommission befugt, Ausnahmen zu bestimmen. Der deutschen Gesetzgeber hat dagegen nur unterhalb der Schwellenwerte die Kompetenz, Ausnahmen zu erlassen. Solche nationalen Ausnahmen aufgrund der Wirtschaftslage sind im Erlasswege über die Ministerien erfolgt. In diesen Erlassen ist etwa geregelt, dass bei Dienstleistungen bis 100.000 EUR die freihändige Vergabe zulässig ist. Soweit in den Erlassen etwas zur Vergabe oberhalb der Schwellenwerte steht, stellt dies nur einen klarstellenden Verweis auf die Maßnahmen auf europäischer Ebene dar. Auf europäischer Ebene sind in Bezug auf die wirtschaftliche Lage dagegen allein die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12.12.2008 (17271/1/08 REV 1) sowie die Pressemitteilung der Kommission vom 19.12.2008 (IP/08/2040) maßgeblich. Danach kann der öffentliche Auftraggeber die beschleunigten Vergabeverfahren bei "großen öffentlichen Investitionsprojekten" durchführen. Allerdings gilt dies nur bis zum 31.12.2010. |
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| 10.12.2009 | |||
| Neues Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten | |||
|---|---|---|---|
| Am 02.12.09 ist das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Die Bremische Bürgerschaft legte Mindestlohnanforderungen und soziale Standards fest, die der Auftragnehmer in Zukunft erfüllen muss. Beispielsweise dürfen Bauaufträge nur an solche Bewerber vergeben werden, die die gültigen Tariflöhne zahlen. Außerdem unterliegt der Wareneinkauf durch die öffentliche Hand nun der Einschränkung, dass die Ware garantiert nicht mithilfe von Kinderarbeit hergestellt wurde. Auch die Umweltverträglichkeit einer Ware kann künftiges Vergabekriterium sein. | |||
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| 07.12.2009 | |||
| Formularverordnung aktualisiert | |||
|---|---|---|---|
| Die Kommission der Europäischen Union hat mit der Verordnung (EG) Nr. 1150/2009 die Formularverordnung (EG) Nr. 1564/2005
aktualisiert. Neu hinzugekommen ist das Formular XIV zur Verwendung im Rahmen der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz auf Grundlage des Art. 3a der beiden Rechtsmittelrichtlinien. Dieses Formular ist spätestens ab dem 21.12.2009 zu verwenden. Geändert wurden die Standardformulare "Bekanntmachung über vergebene Aufträge" (Anhang III der alten Formularverordnung) und "Bekanntmachung über vergebene Aufträge - Versorgungswirtschaft" (Anhang VI der alten Formularverordnung). Diese geänderten Formulare sind ab dem 01.12.2009 zu verwenden. |
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| 07.12.2009 | ||||||||||||||||
| Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2010 | ||||||||||||||||
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| Mit Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 vom 30.11.2009 hat die Kommission der Europäischen Union die Schwellenwerte für die Anwendung
europäischen Vergaberechts gesenkt. Die Verordnung bedarf keiner Umsetzung in den Mitgliedstaaten und tritt somit am 01.01.2010
unmittelbar in Kraft. Insbesondere gelten die Schwellenwerte unabhängig von der Novellierung der VgV. Folgende Werte gelten ab dem 01.01.2010:
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| 02.12.2009 | |||
| Neuer VOF-Leitfaden für Baden-Württemberg | |||
|---|---|---|---|
| Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat gemeinsam mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg einen Leitfaden zur Vergabe freiberuflicher Leistungen von Architekten und Ingenieuren durch die öffentliche Hand herausgegeben. Der Leitfaden wird in Abstimmung mit dem Landeswirtschaftsministerium, dem Landesfinanzministerium und den kommunalen Landesverbänden veröffentlicht. Die 8-seitige Praxishilfe für die öffentliche Verwaltung stellt verschiedene Verfahrensarten dar und gibt Empfehlungen zu Ausschluss-, Auswahl- und Auftragskriterien. Ziel dieses Leitfadens ist die Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabedurchführung einerseits und die Minimierung des Bewerbungsaufwands von Interessenten andererseits. Denn die öffentliche Hand wird ausdrücklich unter den Stichworten "Entbürokratisierung" und "Deregulierung" zu angemessenen statt überzogener Nachweisanforderungen motiviert. Der Leitfaden steht auf der Seite www.vergabebrief.de/leitfaden unter der Überschrift "Leitfäden der Länder" zur Verfügung. | |||
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| 01.12.2009 | |||
| Bundeswehr steht vor Milliardenfiasko - IT-Projekt „Herkules“ droht die Einstellung | |||
|---|---|---|---|
| Nach mehreren vertraulichen Berichten die dem „Handelsblatt“ vorliegen, laufen die Kosten des Projekts "Herkules" dramatisch aus dem Ruder. In dem Gemeinschaftsprojekt mit den Unternehmen Siemens und IBM will der Bund die hoffnungslos veraltete Informations- und Telekommunikationstechnik der Bundeswehr modernisieren. Ursprünglich sollten bis Ende 2010 rund 6.000 Kilometer Glasfaserkabel gelegt, die Streitkräfte mit 300.000 neuen Telefonen und 140.000 neuen Computern ausgerüstet werden. Anfangs sollte das Unterfangen 6,8 Mrd. Euro kosten, bereits zur Jahreswende 2008 jedoch, wuchs es auf 7,1 Mrd. Euro an und scheint heute unkalkulierbar. In den vertraulichen Papieren heißt es laut „Handelsblatt“ nun, ein erheblicher finanzieller Mehraufwand sei "nicht zu vermeiden". Außerdem seien viele Arbeiten "noch nicht einmal begonnen". Vielmehr hält das Verteidigungsministerium einen Mehrbedarf von "10.000 IT-Arbeitsplätzen" für nötig und schlägt Alarm: "Herkules befindet sich in einer kritischen Phase". Die Haushälter aller Parteien haben dem Ministerium nun Auflagen gemacht. So soll das Ministerium sicherstellen, dass wegen der schlechten Ergebnisse keine weiteren Boni an Manager des eigens gegründeten Kooperationsunternehmens BWI-IT fließen. BWI-IT hingegen rechtfertigt die Verzögerungen und Mehrkosten: "Die Ausschreibung war europaweit. Vieles in der Kalkulation beruhte auf Annahmen, nicht auf Prüfungen vor Ort", sagte Sprecher Jochen Reinhardt. Boni würden dennoch bezahlt, allerdings ausschließlich "leistungsbezogen". Ende 2006 hatte der Bundestag grünes Licht an das Konsortium gegeben. Wegen der hohen Kosten stimmte die Mehrzahl der Abgeordneten für die Zusammenarbeit mit privaten Firmen. Doch in einem Schreiben an die Parlamentsausschüsse betont Staatssekretär Rüdiger Wolf nun die "deutlich unterschätzte Komplexität" und stellt weiterhin fest: "Die IT-Netze entsprechen nicht den Anforderungen der Streitkräfte." | |||
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| 30.11.2009 | |||
| OLG Düsseldorf verhandelt über Auftragsvergabe zum Berliner Stadtschloss | |||
|---|---|---|---|
| Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird am kommenden Mittwoch, den 02.12.2009, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zur "Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses/Bau des Humboldt-Forums" mündlich verhandeln. Es geht um die Vergabe der Architektenleistungen an den Architekten Franco Stella, der zuvor beim Architektenwettbewerb für das Projekt den ersten Preis errungen hatte. Daraufhin hatte das Bundesamt für Bauwesen und Raumwesen ihm den Auftrag erteilt. | |||
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| 30.11.2009 | |||
| Europäische Kommission verweist die Bundesrepublik vor den EuGH | |||
|---|---|---|---|
| Die Europäische Kommission hat am 20.11.2009 beschlossen, die Rechtssache zu den Rostocker Abfallbeseitigungsverträgen an den EuGH zu verweisen. Bereits 1997 schloss die Stadt Rostock mit einem halbstaatlichen Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag über Abfallbeseitigung im Wert von rund 150 Mio. Euro. In 2004 wurde der Vertrag geändert. Im Jahr 2007 traf die Stadt Rostock eine weitere Vereinbarung mit einem halbstaatlichen Unternehmen der Abfalldienstleistungsbranche. Die Vertragsschlüsse und Vertragsänderung fanden jeweils ohne öffentliche Ausschreibung statt. Die Bundesrepublik hatte die die dadurch entstandene Vertragsverletzung bereits anerkannt. Jedoch laufen die vergaberechtswidrig geschlossenen Verträge weiter, so dass sich die Europäische Kommission nun gezwungen sieht, den EuGH damit zu befassen. | |||
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| 19.11.2009 | |||
| Neue VOL/A beschlossen | |||
|---|---|---|---|
| Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Liefer- und Dienstleistungen (DVAL) hat am 11.11.2009 der
novellierten VOL/A zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Voraussetzung für das
Inkrafttreten ist noch eine Anpassung des VgV, die allerdings nicht mehr in diesem Jahr erwartet wird. Eine wesentliche Neuerung ist die Aufhebung der Unterteilung in "Basis-Paragraphen" und "a-Paragraphen". Von den jetzt nur noch vorhandenen 2 Abschnitten enthält der 2. Abschnitt die "Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen nach der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG)". |
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| 12.11.2009 | |||
| Bund vergibt Zuschüsse für IT-Sicherheitskits | |||
|---|---|---|---|
| Im Rahmen des IT-Investitionsprogramms des Konjunkturpakets II stellt der Bund Zuschüsse in Höhe von 24 Mio. Euro für die
Ausgabe von IT-Sicherheitskits an Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Damit sollen die "Einführung und der Ausbau von
Verfahren und Anwendungen zur einheitlichen und abgestimmten Nutzung elektronischer Chipkarten im e-Government, e-Business und
im elektronischen Rechtsverkehr" unterstützt werden. Insbesondere die Einführung des elektronischen Personalausweises bedarf
neuer IT-Infrastruktur, aber auch elektronische Vorgänge über das Internet wie Einkaufen oder der altersbeschränkte
Medienzugang erfordern umfassenden Schutz. Die Förderrichtlinie wird gemeinsam mit dem Aufruf zur Bewerbung um die Mittelvergabe noch im November 2009 bekannt gegeben. Die Entscheidung über die Zuwendungsverteilung wird voraussichtlich bis März 2010 fallen. |
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| 23.10.2009 | |||
| Weiteres Urteil zur Dienstleistungskonzession und ÖPP | |||
|---|---|---|---|
| Der EuGH hat am 15.10.2009 erneut über einen Fall entschieden, in welchem eine Dienstleistungskonzession vergeben wurde (Rs. C-196/08). Der Fall spielt in Italien. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatten sich mehrere Gebietskörperschaften zusammengeschlossen ("ATO"), um gemeinsam für den integrierten Wasserversorgungsdienst von Ragusa zuständig zu sein. Die ATO wandelte sich in eine Aktiengesellschaft um. Nach deutschem Recht also in ein kommunales Unternehmen. Eine solche formelle Privatisierung ist vergaberechtsfrei, da auch nach europäischem Recht den staatlichen Einrichtungen keine Handlungsform vorgeschrieben wird. Nun wollte die ATO in einem zweiten Schritt privates Kapital einbringen. Hierzu schrieb sie im EU-Bekanntmachungsblatt einen geeigneten Gesellschafter aus, welcher anschließend die Aufgabe des integrierten Wasserversorgungsdienstes erbringen sollte. Drei Unternehmen meldeten sich, eines wurde frühzeitig wegen Ungeeignetheit ausgeschlossen, ein anderes hatte dann doch keine Lust mehr, ein Angebot abzugeben. Es verblieb ein Unternehmen, Acoset, die sich nun auf die Durchführung der Konzession – für immerhin 30 Jahre – freute. Dies schien dem Hauptgesellschafter der ATO, der gleichzeitig ausschreibende Stelle war, nicht besonders zu gefallen. Es wurde daher beschlossen, die Ausschreibung aufzuheben. | |||
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| 30.09.2009 | |||
| Sektorenverordnung (SektVO) in Kraft | |||
|---|---|---|---|
| Am heutigen Tag tritt die "Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln" (SektorenVO) in Kraft (veröffentlicht am 28.09.2009 in BGBl. I, Nr. 62, S. 3110 ff.). Sie gilt für alle ab dem 29.09.2009 beginnenden Vergabeverfahren im Sektorenbereich. Die SektorenVO löst damit die Abschnitte 3 und 4 der VOB/A bzw. VOL/A ab. | |||
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| 12.09.2009 | |||
| EuGH präzisiert das Kontrollkriterium bei In-House Vergaben | |||
|---|---|---|---|
| Der EuGH entschied am 10.09.2009 in dem komplexen Rechtsstreit zwischen Sea Srl und einer italienischen Gemeinde (Rs. C-573/07), dass auch dann eine Vergabe ohne Ausschreibung an eine Kapitalgesellschaft mit vollständig öffentlichem Kapital erlaubt ist, wenn die Möglichkeit einer Beteiligung privaten Kapitals besteht. Das Gericht führte zur Bewertung dieser Konstellation aus, dass grundsätzlich der Zustand zum Zeitpunkt der Vergabe entscheidend für die Bewertung sei. Auch sei es zu berücksichtigen, wenn das nationale Recht eine konkrete Möglichkeit für die baldige Öffnung für Fremdkapital vorsieht. Ausnahmsweise sind auch die Zustände nach der Vergabe maßgeblich, wenn bspw. unmittelbar im Anschluss an die Vergabe Anteile wieder übertragen werden, damit im Vorfeld der Vergabe die Vorschriften umgangen werden konnten. Allerdings erfordere es die Rechtssicherheit, dass die Charakterisierung nicht zu einem willkürlichen Zeitpunkt stattfindet. Anders wäre die Lage zu beurteilen, wenn zu einem Zeitpunkt nach einer Vergabe ohne Ausschreibung, aber innerhalb des Auftragszeitraums, private Beteiligung zugelassen würde. Dann wäre dies eine eine Ausschreibung erfordernde Änderung einer grundlegenden Bedingung des Auftrags. | |||
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| 10.09.2009 | |||
| EuGH Urteil zur Dienstleistungskonzession | |||
|---|---|---|---|
| Der EuGH hat in einer Entscheidung vom heutigen Tag (C-206/08) präzisiert, wann eine Dienstleistungskonzession in Abgrenzung
zum Dienstleistungsauftrag vorliegt. RZ. 77: "Selbst wenn das Risiko des öffentlichen Auftraggebers erheblich eingeschränkt ist, ist es jedenfalls für die Annahme einer Dienstleistungskonzession erforderlich, dass er das volle Betriebsrisiko oder zumindest einen wesentlichen Teil davon auf den Konzessionär überträgt." |
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| 06.09.2009 | |||
| Bundesverwaltungsgericht entscheidet erstmals zu Rechtsschutz bei Frequenzvergabe | |||
|---|---|---|---|
| Nach einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2009 hat das Gericht "wesentliche Modalitäten des Rechtsschutzes bei der Vergabe von Funkfrequenzen geklärt" (Az. 6 C 4.09). Das Urteil sei bedeutsam im Hinblick auf die sogenannte Breitbandstrategie der Bundesregierung, die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzressourcen vorsieht, um Versorgungslücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen. In dem Verfahren, das die AIRDATA AG gegen die Bundesnetzagentur führt, ging es um die Zuteilung freigewordener Frequenzen im 2,6-GHz-Bereich. Die Bundesnetzagentur hatte die Vergabe dieser Frequenzen im Wege eines Versteigerungsverfahrens angeordnet und hierfür bestimmte Vergabebedingungen festgelegt. Die Versteigerung selbst und die abschließende Zuteilung der Frequenzen stehen noch aus. Gegen die schon ergangenen Zwischenentscheidungen der Bundesnetzagentur hat die AIRDATA AG Klage erhoben mit dem Ziel, die ihr bereits zugeteilten Frequenzen behalten zu können. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach kann Rechtsschutz erst am Ende des Vergabeverfahrens erlangt werden, indem ein nicht zum Zuge gekommener Bieter die abschließende Zuteilungsentscheidung anficht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil jetzt aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. Sobald die Entscheidung veröffentlicht wird, werden wir über den Inhalt an dieser Stelle dezidiert berichten und diesen kommentieren. | |||
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| 04.09.2009 | |||
| Generalanwalt des EuGH zum Begriff des "Wirtschaftsteilnehmers" | |||
|---|---|---|---|
| In den Schlussanträgen des Generalanwalts Ján Mazák zum Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) vor dem EuGH (C-305/08) befasst er sich mit der Auslegung des Begriffs des Wirtschaftsteilnehmers i.S.d. Richtlinie 2004/18/EG. Der Rechtsstreit besteht zwischen der Regione Marche und CoNISMa, einem Konsortium von mehreren Universitäten und Ministerien, die sich der Forschung widmet, aber keinen Erwerbscharakter hat. Letzteres wurde bei einer Ausschreibung für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag aus diesem Grund ausgeschlossen. | |||
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| 21.08.2009 | |||
| Verteidigungsrichtlinie tritt in Kraft | |||
|---|---|---|---|
| Am gestrigen Tage ist die Verteidigungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union (Richtlinie 2009/81/EG, ABl. L 216/76) veröffentlicht worden und tritt somit heute in Kraft. Die Vergabe von Bau-, Liefer- und Leistungsverträgen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung sind somit neu geregelt. Bereits 2005 wurde die Kommission im "Grünbuch über die Beschaffung von Verteidigungsgütern" zur Ausarbeitung einer entsprechenden Richtlinie aufgefordert, um die Vergabeverfahren unter Beachtung der nationalen Sicherheitsanforderungen zu koordinieren. Zwischenzeitlich unterlag die Beschaffung in diesem Bereich den Richtlinien 2004/17/EG a.F. und 2004/18/EG a.F. Allerdings bestand (und besteht auch weiterhin) die Möglichkeit, Maßnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinien auszunehmen, wenn ein Fall der Artikel 30, 45, 46, 55 oder 296 EGV vorliegt, insbesondere also Gründe der öffentlichen Sicherheit es unbedingt erfordern. Der EuGH betonte allerdings, dass eine Nicht-Anwendung der Richtlinien absolute Ausnahmen darstellen sollten. Die neue Verteidigungsrichtlinie soll nun für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte von 412 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und 5 150 000 EUR bei Bauaufträgen klare Definitionen und Verfahrensregeln zur Verfügung stellen. Mit dieser Richtlinie wird gleichzeitig die Anwendbarkeit der Richtlinien 200/14/EG und 2004/18/EG im Anwendungsbereich der Verteidigungsrichtlinie ausgenommen. | |||
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| 05.08.2009 | |||
| Änderung des Sozialgerichtsgesetzes: Landessozialgerichte entscheiden über Ansprüche aus §§ 125, 126 GWB | |||
|---|---|---|---|
| Mit der Änderung des § 29 Abs. 5 SGG zum 22. Juli 2009 (BGBl. 2009 I Nr. 42 S. 1946) sind nun eindeutig die Landessozialgerichte für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche gem. § 142a Abs. 1 SGG iVm. §§ 125, 126 GWB zuständig | |||
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| 28.07.2009 | |||
| Auktionsregeln zur Vergabe neuer Frequenzen festgelegt | |||
|---|---|---|---|
| Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Entscheidung der Präsidentenkammer über die Festlegungen und Regelungen für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten (Auktionsregeln) veröffentlicht. Novum der Auktionsregeln ist, dass ein individueller Frequenzmindestbedarf dargelegt werden kann (sog. essentielle Mindestausstattung). Kommentare zu dem Entscheidungsentwurf müssen bis zum 26.08.2009 von den interessierten Kreisen eingereicht werden. | |||
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| 14.07.2009 | |||
| Bundesrat beschließt Sektorenverordnung | |||
|---|---|---|---|
| Der Bundesrat hat am 10.07.2009 der "Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln" (SektorenVO) unter Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt (BR-Drs. 522/09 vom 10.07.2009). Die Änderungen beinhalten neben einer redaktionellen Korrektur Klarstellungen zur Anwendbarkeit der Verordnung auf Lose und zum Begriff der "Rohstoffbörse". Außerdem soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Präqualifikationsverzeichnissen nicht auf Bauauftragsvergaben beschränkt sein, sondern der Wortlaut soll so gefasst sein, dass auch eine Entwicklung von vergleichbaren Verzeichnissen in anderen Branchen möglich ist. Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Kommission der EU zu einer Bündelung und Veröffentlichung derjenigen Daten zu veranlassen, die der Feststellung der Gleichwertigkeit von Nachweisen verschiedener Herkunftsländer dienen. Nur so könne eine effiziente Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG gewährleistet werden. | |||
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| 12.06.2009 | |||
| Der EuGH hat die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und anderen staatlichen Stellen durch das Urteil vom 09.06.2009 erheblich erleichtert | |||
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| Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und anderen staatlichen Stellen durch das Urteil
vom 09.06.2009 (C-480/06) erheblich erleichtert, dafür aber auch zahlreiche neue Rechtsfragen aufgeworfen.
Eine kritische Stellungnahme:
I. Sachverhalt Die vier niedersächsischen Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg, Soltau-Fallingbostel und Stade schlossen am 18.12.1995 mit der Stadtreinigung Hamburg einen Vertrag über die Entsorgung ihrer Abfälle in der neuen Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm, die mit einer Kapazität von 320.000 Tonnen jährlich sowohl Elektrizität als auch Wärme produzieren und am 15.April 1999 fertig gestellt werden sollte. Nach diesem Vertrag reserviert die Stadtreinigung Hamburg den vier Landkreisen eine Kapazität von 120 000 Tonnen zu einem für alle nach der gleichen Formel berechneten Preis. Die Vergütung wird über die Stadtreinigung Hamburg an den Betreiber der Anlage, der ihr Vertragspartner ist, gezahlt. Der Vertrag wurde von den vier Landkreisen ohne Durchführung des in der Richtlinie 92/50 vorgesehenen Ausschreibungsverfahrens direkt mit der Stadtreinigung Hamburg abgeschlossen. II. Stellungnahme |
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| 02.06.2009 | |||
| Dem Bundesrat liegt der Entwurf der Bundesregierung zur Sektorenverordnung vor | |||
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| Am 29. Mai 2009 gab der Bundesrat die vom BMWi entworfene Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung) heraus. Die Sektorenverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/17/EG und ersetzt für den Sektorenbereich die VgV. Das Dokument ist auf www.bundesrat.de abrufbar. | |||
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| 17.05.2009 | |||
| Unterschwellige Vergaben: Deutschlands Klage gegen die EU-Kommission vor Europäischem Gericht | |||
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| Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat im Klageverfahren der Bundesrepublik Deutschland gegen die Mitteilung der EU-Kommission für sog. Unterschwellenvergaben aus dem Jahr 2005 mündlich verhandelt. Deutschland hatte gegen die Mitteilung Klage erhoben. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Mitteilung über die der Kommission durch den EG-Vertrag gesetzten Kompetenzen verstoße. Die Klage ist darüber hinaus von besonderer politischer Bedeutung, da sie sich gegen die verbreitete Praxis der EU-Kommission wendet, Interpretationen in sog. Mitteilungen zu verankern. Die Grenze solcher "Interpretierenden Mitteilungen" zur Rechtssetzung ist oft fließend, so dass eine Stellungnahme des EuGH hierzu mit großem Interesse erwartet wird. | |||
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| 16.05.2009 | |||
| Sektorenverordnung wird positiv aufgenommen | |||
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| Am 06.04.2009 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf einer Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung) veröffentlicht. Die Sektorenverordnung soll in diesen Bereichen die Vergaberegeln vereinfachen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Auf den Badenweiler Gesprächen am 14./15. Mai 2009 wurde die "Sekt-Verordnung" überwiegend begrüßt. | |||
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| 30.04.2009 | |||
| Neues Vergaberecht, neue Probleme | |||
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| Am 24.04.2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft getreten. Flankierend hierzu werden die VOL/A und VOB/A angepasst. Das "neue Vergaberecht" enthält einige maßgebliche Änderungen, insbesondere in Bezug auf die Rügepflicht, die Stärkung mittelständischer Interessen, die Informationspflicht und die Rechtsfolgen von Vergaberechtsverstößen. Das neue Vergaberecht trifft zudem auf die Maßnahmen der Konjunkturpakete, so dass sich derzeit das Vergaberecht in einem veränderten Gewand präsentiert. Für die Praxis bedeutet dies eine zeitlich enge Lernphase mit zahlreichen Fragen: Welche Änderungen sind für mich bedeutsam, was ist zu beachten, gibt es neue Fallstricke, wo gibt es echte Erleichterungen? Schließlich stehen bereits jetzt neue Problemfelder in den o.g. Bereichen fest: Beispiele: Was bedeutet "Stärkung mittelständischer Interessen"? Wir wirkt sich die Pflicht in der Praxis aus, spätestens 15 Tage nach einer nicht abhelfenden Rüge der Vergabestelle ein Nachprüfungsverfahren einleiten zu müssen, um der Präklusion zu entgehen? | |||
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| 17.04.2009 | |||
| Auftragsvergabe Stadt Hamm: Vertragsverletzung - zweite Stufe | |||
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| Die Kommission hat am 14. April die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Auftragsvergabe durch die Stadt Hamm eingeleitet. Im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit hatte die Stadt Hamm im Jahr 2003 einen Auftrag über Abwassersammlung und -entsorgung direkt an den Zweckverband "Lippeverband" vergeben. Die Kommission sieht den Lippeverband nicht als Teil der öffentlichen Verwaltungsorganisation Deutschlands, da auch Private dort Mitglieder sind, außerdem werden die Leistungen des Lippeverbands von der Stadt Hamm vergütet. Die Kommission vertritt daher die Auffassung, der Auftrag habe ausgeschrieben werden müssen. | |||
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| 11.03.2009 | |||
| Vereinfachte Vergaberegeln dank Rezession | |||
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| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Rundschreiben vom 29.01.2009 darüber informiert, dass das Bundeskabinett am 27.01.2000 zur Beschleunigung von Investitionen beschlossen hat, die Vergabeverfahren des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 zu vereinfachen. Unterhalb der Schwellenwerte soll hierzu bei Aufträgen bis zu einem Wert von 100.000 EUR die Vergabestelle wählen dürfen, welche Vergabeart sie anwendet, etwa die Freihändigen Vergabe. Oberhalb der Schwellenwerte betont der Europäische Rat in seiner Mitteilung vom 12.12.2008, dass aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage beschleunigte Verfahren im Vergaberecht erlaubt sein sollen. | |||
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| 18.02.2009 | |||
| Vereinfachte Vergaberegeln in Sachsen | |||
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| Der Freistaat Sachsen ist der Aufforderung der Bundesregierung gefolgt und hat das Vergaberecht für die öffentlichen Ausschreibungen vereinfacht. Die Vergabestellen in Sachsen können beispielsweise Aufträge bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR freihändig vergeben; eine öffentliche Ausschreibung ist insoweit nicht mehr erforderlich. Um die Vergabe gleichwohl transparent zu gestalten, müssen vergebene Aufträge zukünftig veröffentlicht werden. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift tritt voraussichtlich am 27. 02.2009 in Kraft und gilt vorerst bis 31.12.2010. | |||
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| 17.02.2009 | |||
| Vergaberechtsreform in den letzten Zügen | |||
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| Der Bundesrat hat am 13.02.2009 dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Dabei begrüßte er die
Verstärkung der Mittelstandsfreundlichkeit. Zugleich bat er die Bundesregierung auf die Europäische Kommission dahin
einzuwirken, dass klargestellt werde, dass die Übertragung von Aufgaben zwischen den Kommunen kein öffentlicher Auftrag ist.
Gleiches gelte für Vereinbarungen, nach denen sich die Kommunen untereinander im Liefer-, Bau-, und Dienstleistungssektor
unterstützen. Der Bundesrat schnitt hiermit die derzeit aktuell geführte Problematik des Vorliegens einer sog. In-House-Vergabe
an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat den Entwurf einer neuen VOL/A vorgelegt und damit auch den Bereich der Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen gerade noch pünktlich zur Vergaberechtsreform angepasst. Über den Entwurf wird der Deutsche Verdingungsausschusses für Leistungen (DVAL) voraussichtlich am 26./27.02.2009 abstimmen. |
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| 29.01.2009 | |||
| Vereinfachte Vergaberegeln dank Rezession | |||
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| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Rundschreiben vom 29.01.2009 darüber informiert, dass das Bundeskabinett am 27.01.2000 zur Beschleunigung von Investitionen beschlossen hat, die Vergabeverfahren des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 zu vereinfachen. Unterhalb der Schwellenwerte soll hierzu bei Aufträgen bis zu einem Wert von 100.000 EUR die Vergabestelle wählen dürfen, welche Vergabeart sie anwendet, etwa die Freihändigen Vergabe. Oberhalb der Schwellenwerte betont der Europäische Rat in seiner Mitteilung vom 12.12.2008, dass aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage beschleunigte Verfahren im Vergaberecht erlaubt sein sollen. | |||
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| 28.01.2009 | |||
| EU-Kommission erleichtert Zugang zu Finanzierungsmitteln | |||
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| Um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise den Zugang zu
Finanzierungsmitteln zu erleichtern, hat die Kommission mit ihrer Mitteilung vom 22.01.2009 durch vorübergehende Bestimmungen
die Anforderungen gegenüber staatlichen Beihilfen für deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt herabgesenkt (vgl. FAZ v.
28.01.2009, S. 23). Beispielhaft genannt sei hierzu die Anhebung der Obergrenze der allgemein noch nicht als schädlich
anzusehenden Beihilfen von 200.000 EUR (bzw. 100.000 EUR im Straßentransportsektor) in drei Steuerjahren auf nunmehr insgesamt
500.000 EUR vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 nach den in der Mitteilung genau genannten Bedingungen. Die Kommission wendet die neuen Regeln zur Beurteilung von staatlichen Beihilfen ab dem 17.12.2008 auf alle Beihilfen an, über die sie ab diesem Zeitpunkt zu befinden hat. Die Bestimmungen sollen – falls eine vorzeitige Überprüfung keine Abweichung erforderlich macht – zunächst bis zum 31.12.2010 gelten. |
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| 14.01.2009 | |||
| 2. Konjunkturpaket der Bundesregierung verabschiedet | |||
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| Das Konjunkturpaket der Bundesregierung stellt insgesamt ca. 50 Milliarden Euro gegen die Rezession zur Verfügung und ist damit das größte Konjunkturprogramm aller Zeiten (FAZ v. 14.01.2009, S. 10). 18 Milliarden Euro sind für Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen. Dabei soll die öffentliche Hand vor allem in folgende Bereiche investieren: Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Straßen, städtebauliche Projekte, Förderung der Energieeffizienz. Aus diesen Gründen ist mit einer Zunahme der Bedeutung des Vergaberechts, des vergaberechtlichen Projektmanagements und von Vergabeplattformen für öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber zu rechnen. | |||
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| 18.04.2005 | |||
| Infoservice Privatisierung und Kommunalabgabenrecht |
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| Bei der Privatisierung kommunaler Einrichtungen und Aufgaben sind in der Regel kommunalabgabenrechtliche Fragen für die Kommune – und damit auch für den Investor - von besonderer Bedeutung. Insbesondere dann, wenn die Kommune einen Erlös durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen (z.B. einer kommunalen Abwasserbeseitigungs GmbH) oder Anlagegüter (z.B. Klärwerke) erzielt, stellt sich die Frage, ob die Kommune diesen Erlös frei verwenden kann oder ob sie verpflichtet ist, den Erlös in dem betreffenden Gebührenhaushalt (z.B. Abwasserbeseitigung) als Einnahme zu verbuchen. | |||
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| 13.01.2005 | |||
| Infoservice Vergaberecht – In-house-Vergabe |
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| Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 10. Januar 2005 (Rs. C-26/03) gleich zu Beginn des neuen Jahres eine der umstrittensten Frage des Vergaberechts, nämlich den Anwendungsbereich des vergaberechtsfreien In-house-Geschäfts, mit einem unerwarteten Ergebnis entschieden. | |||
| ID: 0507121120 | ... mehr | ||
| 02.11.2004 | |||
| Infoservice Vergaberecht – Kommunale Betätigung außerhalb des Gemeindegebietes |
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| Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG Münster) hat mit zwei in Eilverfahren ergangenen Beschlüssen vom 12. Oktober 2004 (Az.: 15 B 1873/04 und 15 B 1889/04) auf der Basis der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundlegende Feststellungen zur Zulässigkeit der Durchführung von Abfallentsorgungsaufgaben durch Kommunen oder kommunal beherrschte Unternehmen getroffen: Werden diese außerhalb ihres Entsorgungsgebietes tätig, ist diese Tätigkeit nicht als "wirtschaftliche" Betätigung einzustufen und deshalb grundsätzlich zulässig. | |||
| ID: 0507121115 | ... mehr | ||